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Gelesen bei Heise.de am Sonntag, 27. Mai 2007
Parlament segnet neue Abhörbefugnisse für den Zoll ab
Der Bundestag hat am Donnerstagabend den umstrittenen Regierungsentwurf für die Novelle des umstrittenes Zollfahndungsdienstgesetzes mit den Änderungsempfehlungen aus dem federführenden Rechtsausschuss verabschiedet. Die große Koalition stimmte für die Reform, die Opposition geschlossen dagegen. Mit dem Gesetz werden die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst. Dabei sollen vor allem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim "großen" und beim "kleinen" – also mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden – Lauschangriff berücksichtigt werden. Einher gehen damit aber auch deutliche Ausweitungen der Fahndungsmöglichkeiten des Zolls.
Neu ist insbesondere das Konzept der "Eigensicherung" der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" in Form verdeckter Vermittler. Sie sollen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen dürfen, was bei einer parlamentarischen Anhörung auf scharfe Kritik stieß. Die Weiterverwendung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten haben die Abgeordneten gemäß dem Votum des Rechtsausschusses nur bei "dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß §100c der Strafprozessordnung (StPO) gestattet. Die Befugnis wird damit größtenteils an die vom Bundesverfassungsgericht gerade gebilligten Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung angepasst.
Heftig umkämpft waren die von der Regierung vorgeschlagenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim Telefonabhören. Ein Überwachungsverbot ist beim kleinen Lauschangriff des Zolls nur vorgesehen, wenn dabei "allein" Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung führt nach Ansicht von Rechtsexperten aber zu keinerlei einschränkenden Wirkung. Die gleiche Bestimmung soll nach dem Willen der Bundesregierung auch bei der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolger allgemein gelten.

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Kommentar:
Die Luft wird immer dünner für die Demokratie.
Im Grunde haben wir jetzt schon einen Polizeistaat, der sich an Schlagkraft immer mehr mit den großen Diktaturen dieser Welt messen kann. Mein einziger Trost ist: Bald wird es Georg Bush und seine Clique nicht mehr geben und damit geht auch bei uns den Möchtegern Diktatoren die Luft aus. Ich kann nur hoffen, das diese Leute für mögliche Straftaten die unter ihrer Federführung begangen wurden oder werden, genauso verfolgt werden, wie die ehemaligen Straftäter des dritten Reiches. Nach meiner Ansicht gab es noch keine Regierung nach dem letzten Weltkrieg, die die Bürgerrechte so missachtet und aushöhlt, wie diese jetzige Regierung. Ich habe den starken Verdacht, das sich Georg Bush und seine Anhänger hier in Deutschland an keinerlei Gesetze halten.

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